Ausblick vom Bismarcturm auf Pritzwalk. Foto: Stadt PritzwalkMusikerinnen und Musiker des Pritzwalker Spielmannszuges spielen vor dem Pritzwalker RathausBlick auf das Gehölz am Ufer am Speicher bei Sadenbeck. Foto: PrivatSilhouette der Kirche Sankt Nikolai vor dem Abendhimmel. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf einen naturbelassenen Tümpel bei Pritzwalk. Foto: Stadt Pritzwalk

News-Ticker

 

Wohnberechtigungsschein

Kontakt

Bürgerservice

Frau Luckfiel

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 41

E-Mail

 

Kurz und knapp

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Dazu ist bei der Stadtverwaltung Pritzwalk ein Antrag zu stellen und Einkommensnachweise vorzulegen. Die Entscheidung über die Ausstellung eines WBS unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der WBS ist ein Jahr gültig und im gesamten Land Brandenburg gültig. Empfehlenswert ist es, nach einem Umzug in eine andere Gemeinde, Erkundigungen einzuziehen, ob dieser dort anerkannt wird.

 

Bei der Antragstellung sind die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem Tag der Antragstellung beizufügen sowie eine Einkommenserklärung. Berücksichtigt wird das Jahresbruttoeinkommen aller dem Haushalt angehörenden und mitziehenden Personen. 

 

Grundlage für die Überprüfung der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines sind die jeweils gültigen Einkommensgrenzen. 

 

Nähere Informationen über die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

 

Aus dem sozialen Wohnungsbau entstandene geförderte Wohnungen sind einem Personenkreis vorbehalten, dessen Familieneinkommen je nach Art der Förderung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.

 

Die Bezugsberechtigung erhalten Sie durch Ausstellen einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS). Diese kann im Fachgebiet Bürgerservice mittels eines Antragsformulars beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des Personalausweises

  • alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller zum Haushalt zählenden Personen (zum Beispiel Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen, Bewilligungsbescheid ALG I oder II)

 

Gebühr

pro Antragsbearbeitung
15,00 €

 

Formulare

 

Rechtsgrundlage