Wohnberechtigungsschein
Kontakt
Bürgerservice
Frau Luckfiel
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 41
Kurz und knapp
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Dazu ist bei der Stadtverwaltung Pritzwalk ein Antrag zu stellen und Einkommensnachweise vorzulegen. Die Entscheidung über die Ausstellung eines WBS unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der WBS ist ein Jahr gültig und im gesamten Land Brandenburg gültig. Empfehlenswert ist es, nach einem Umzug in eine andere Gemeinde, Erkundigungen einzuziehen, ob dieser dort anerkannt wird.
Bei der Antragstellung sind die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem Tag der Antragstellung beizufügen sowie eine Einkommenserklärung. Berücksichtigt wird das Jahresbruttoeinkommen aller dem Haushalt angehörenden und mitziehenden Personen.
Die Einkommensgrenzen liegen derzeit für einen:
- Einpersonenhaushalt 15.600 Euro
- Zweipersonenhaushalt 22.000 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4900 Euro.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 2000 Euro
Ab sofort stehen das Formular für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sowie weitere Formulare im Zusammenhang mit der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung/Wohnen zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Aus dem sozialen Wohnungsbau entstandene geförderte Wohnungen sind einem Personenkreis vorbehalten, dessen Familieneinkommen je nach Art der Förderung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.
Die Bezugsberechtigung erhalten Sie durch Ausstellen einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS). Diese kann im Fachgebiet Bürgerservice mittels eines Antragsformulars beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise aller Einnahmen der zum Haushalt rechnenden Personen
Gebühr
pro Antragsbearbeitung
15,00 €
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Einkommenserklärung
- Erläuterungen zu den Einkommenserklärungen