Sozialpass
Kontakt
Bürgerservice
Frau Blohm
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 44
Kurz und knapp
Der Sozialpass wurde mit Beschluss des Kreistages im Jahre 2008 für den Landkreis Prignitz eingeführt. Er soll einkommensschwachen Personen eine bessere Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Die Kommunen im Landkreis Prignitz entscheiden eigenverantwortlich über ihre Angebote und bestimmen in ihrem Verantwortungsbereich den Kreis der anspruchsberechtigten Personen.
Aktuelle Angebote der einzelnen Kommunen des Landkreises können Sie aus der Infobroschüre „Der Sozialpass im Landkreis Prignitz“ oder im Internet unter www.landkreis-prignitz.de/Sozialpass erhalten.
Der Sozialpass wird für ein Jahr ausgestellt und ist im gesamten Landkreis Prignitz gültig. In der Stadt Pritzwalk erhalten Sie mit der Vorlage des Sozialpasses ermäßigte Angebote in der Stadtbibliothek sowie im Hainholz-Schwimmbad.
Anspruchsberechtigt sind Einwohner der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Empfänger von Arbeitslosengeld II
Empfänger von Grundsicherung
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 %
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Bescheid über den Leistungsbezug der entsprechenden Behörde
Passbild
Gebühr
gebührenfrei
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Ausstellung eines Sozialpasses