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Sozialpass

Kontakt

Bürgerservice

Frau Blohm

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 44

E-Mail

 

Kurz und knapp

Der Sozialpass wurde mit Beschluss des Kreistages im Jahre 2008 für den Landkreis Prignitz eingeführt. Er soll einkommensschwachen Personen eine bessere Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Die Kommunen im Landkreis Prignitz entscheiden eigenverantwortlich über ihre Angebote und bestimmen in ihrem Verantwortungsbereich den Kreis der anspruchsberechtigten Personen.

 

Aktuelle Angebote der einzelnen Kommunen des Landkreises können Sie aus der Infobroschüre „Der Sozialpass im Landkreis Prignitz“ oder im Internet unter www.landkreis-prignitz.de/Sozialpass erhalten.

 

Der Sozialpass wird für ein Jahr ausgestellt und ist im gesamten Landkreis Prignitz gültig. In der Stadt Pritzwalk erhalten Sie mit der Vorlage des Sozialpasses ermäßigte Angebote in der Stadtbibliothek sowie im Hainholz-Schwimmbad.

 

Anspruchsberechtigt sind Einwohner der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II

  • Empfänger von Grundsicherung

  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

  • Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 %

 
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bescheid über den Leistungsbezug der entsprechenden Behörde

  • Passbild

 

Gebühr

gebührenfrei

 

Formulare

Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses

 

Rechtsgrundlagen

Satzung für die Ausstellung eines Sozialpasses