Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Vaterschaftsanerkennungen

Kontakt

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

E-Mail

 

Frau Luckfiel

Telefon 03395/76 08 41

E-Mail

 

Kurz und Knapp

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,

  • jedem Notar,

  • jedem Amtsgericht,

  • jedem Standesamt,

  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

 

beurkundet werden.

 

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern sind weitere Zustimmungen nötig. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

 

Die Anerkennung der Vaterschaft vor Geburt eines Kindes ist möglich. Die Anerkennung der Vaterschaft zum Kind bei einer verheirateten Mutter ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir informieren Sie darüber gern.

 
Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung der Vaterschaft
  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • eigene Geburtsurkunde

  • weitere Unterlagen können je nach Sachlage notwendig werden

 

Gebühr
  • Vaterschaftsanerkennung 33 Euro

 

Rechtsgrundlagen

 

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung