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Geburtenregister

Kontakt

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

E-Mail

 

Frau Kirsch

Telefon 03395/76 08 38

E-Mail

 

Frau Luckfiel

Telefon 03395/76 08 41

E-Mail

 

Frau Matschke

Telefon 03395/76 08 34

E-Mail

 

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Kurz und knapp

Das Geburtenregister dient zur Beurkundung der Geburten. Der Eintrag im Geburtenregister gibt Auskunft über die Abstammung des Kindes, Ort und Zeitpunkt der Geburt, das Geschlecht sowie seinen Geburtsnamen und die Vornamen.

Durch Folgebeurkundungen werden Änderungen des Personenstandes des Kindes im Geburtenregister vermerkt, zum Beispiel eine Namensänderung, eine Annahme als Kind oder eine Vaterschaftsanerkennung.

 

Grundsätzlich ist das Standesamt für die Beurkundung der Geburt eines Kindes zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist.

Binnen einer Woche ist die Geburt eines Kindes dem Standesamt anzuzeigen. Die Geburtsanzeige ist in mündlicher oder schriftlicher Form zu erstatten. Zur mündlichen Anzeige sind nacheinander verpflichtet jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen hiervon unterrichtet ist.

Bei Geburten, die in einer Einrichtung erfolgt sind, sind die Träger der Einrichtungen in der Regel zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

 

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Familienstandes durch Personenstandsurkunden
  • Nachweis der Elternschaft (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung)
  • im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich werden
 
Gebühren
  • die erste Geburtsurkunde
    15,00 €
    jede weitere, die in diesem Arbeitsgang ausgestellt wird,
    7,50 €

 

Rechtsgrundlagen

Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.