Ob ein Reisepass benötigt wird oder nicht, richtet sich nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates. Diese sind im Internet unter den jeweiligen Botschaften der Länder oderwww.auswaertiges-amt.de zu finden (Sicher Reisen/Ihr Reiseland/Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Änderungen von Pässen sind nicht möglich, auch bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zur Beantragung erscheinen. Bei der Abholung ist der alte Reisepass (wenn vorhanden) mitzubringen und wird dann vernichtet oder ungültig überlassen.
Die Abholung des Reisepasses kann auch mit einer Vollmacht durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Seit dem 1. November 2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke digital erfasst und gespeichert. Der Verlust eines Dokumentes muss dem Einwohnermeldeamt unverzüglich bekannt gegeben werden. Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wieder aufgefunden, ist das Wiederauffinden dem Einwohnermeldeamt ebenfalls schnellstmöglich mitzuteilen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung des Reisepasses kann bis zu sechs Wochen betragen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.