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Befreiung von der Ausweispflicht

Ansprechpartner

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Frau Matschke

Telefon 03395/76 08 34

E-Mail

 

Frau Pöpke

Telefon 03395/76 08 30 30

E-Mail

 

Frau Zabel
Telefon 03395/76 08 36
E-Mail

 

Frau Kirsch

Telefon 03395/76 08 38

E-Mail

oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)

Telefon 033983/7 89 34

 

Kurz und knapp

Personen,

  • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,

  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

  • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

 

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden (§1 Abs. 3 PAauswG). Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen. Der Antrag kann formlos oder mit dem nachstehenden Formular gestellt werden.

 

Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist. Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personalausweis eingetragen worden wären.

 

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden. Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

 
Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original

  • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original

 
Formulare

 

Gebühr

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

 

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)