Befreiung von der Ausweispflicht
Ansprechpartner
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Frau Pöpke
Telefon 03395/76 08 30 30
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)
Telefon 033983/7 89 34
Kurz und knapp
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden (§1 Abs. 3 PAauswG). Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen. Der Antrag kann formlos oder mit dem nachstehenden Formular gestellt werden.
Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist. Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personalausweis eingetragen worden wären.
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden. Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
Formulare
Gebühr
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen