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Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen (Wohnsitz)

Ansprechpartner

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Frau Matschke

Telefon 03395/76 08 34

E-Mail

 

Frau Pöpke

Telefon 03395/76 08 30 30

E-Mail

 

Frau Zabel
Telefon 03395/76 08 36
E-Mail

 

Frau Kirsch

Telefon 03395/76 08 38

E-Mail

oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)

Telefon 033983/7 89 34

 

Kurz und Knapp

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde melden. Eine Anmeldung kann erst nach dem Beziehen einer Wohnung erfolgen. Das persönliche Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. Eine Anmeldung in Vollmacht ist möglich. Es wird dann zusätzlich ein ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein benötigt.

 

Mitzubringen ist eine Wohnungsgeberbescheinigung. Der Vermieter beziehungsweise Wohnungsgeber ist zur Ausstellung dieser Bescheinigung verpflichtet. Personen, die das eigene Haus beziehen, benötigen zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung als Selbsterklärung. 

 

Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde. Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde am Haupt- oder Nebenwohnsitz vorgenommen werden.

 

Eine Abmeldung bei der letzten Meldebehörde ist nur bei einem Wegzug ins Ausland notwendig. Die Abmeldung kann bereits eine Woche vor dem Wegzug erfolgen. 

 

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis und/oder Reisepass müssen vorliegen.

  • Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

  • Beim Zuzug sind die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen.

  • Sind die sorgeberechtigten Eltern von Kindern bei der An- oder Ummeldung nicht anwesend, ist eine Vollmacht nötig.

  • gegebenenfalls Vollmacht zur An- und Ummeldung

  • gegebenenfalls ausgefüllter Meldeschein für die An- und Abmeldung

  • gegebenenfalls Nachweis für das Sorgerecht

 

Formulare

Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und speichern.

 

Gebühr

Die fristgemäße An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei.

 

Rechtsgrundlagen