Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen (Wohnsitz)
Ansprechpartner
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Frau Pöpke
Telefon 03395/76 08 30 30
Frau Zabel
Telefon 03395/76 08 36
E-Mail
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)
Telefon 033983/7 89 34
Kurz und Knapp
Wer eine Wohnung bezieht (Zuzug von außerhalb sowie Umzug innerhalb von Pritzwalk), muss sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde melden. Eine Anmeldung ist erst nach dem Beziehen einer Wohnung möglich. Das persönliche Erscheinen eines Meldepflichtigen oder einer geeigneten Person in Vertretung mit einer Vollmacht ist erforderlich.
Mitzubringen ist eine Wohnungsgeberbescheinigung. Der Vermieter beziehungsweise Wohnungsgeber ist zur Ausstellung dieser Bescheinigung verpflichtet. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht. Personen, die das eigene Haus beziehen, benötigen zur Anmeldung einen Grundbuchauszug, Notarvertrag oder einen aktuellen Grundsteuerbescheid. Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden. Sie werden durch die Standesämter direkt dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde am Hauptwohnsitz bekannt zu geben oder bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde..
Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nur bei einem Wegzug ins Ausland notwendig. Die Abmeldung kann bereits innerhalb einer Woche vor dem Wegzug erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass müssen vorliegen.
Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Beim Zuzug sind die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen.
Sind die sorgeberechtigten Eltern von Kindern bei der An- oder Ummeldung nicht anwesend, ist eine Vollmacht nötig.
Formulare
Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und speichern.
Gebühr
Die fristgemäße An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen