Kfz-Zulassung
Kontakt
Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Postanschrift
Kfz-Zulassungsstelle
Stadtverwaltung Pritzwalk
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Sachbearbeiterin
Frau Hartinger
Telefon 03395/40 10 19 36
E-Mail
Sachbearbeiter
Herr Lakomy
Telefon 03395/40 10 19 37
E-Mail
Öffnungszeiten
montags von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
dienstags von 9 - 12 und 13 - 17.30 Uhr
mittwochs von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
donnerstags von 9 - 12 und 13 - 15.30 Uhr
freitags von 9 - 11.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 03395/40 10 19 36 oder -37.
Kurz und knapp
Seit dem 1. Januar 2020 hat die Stadt Pritzwalk eine Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Prignitz. Drei Mitarbeiterinnen bearbeiten im modernen Büro im Pritzwalker Bahnhof eine Palette an Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und Haltung an. Ein Teil der Dienstleistungen wird nach wie vor nur in der Hauptstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Perleberg angeboten.
Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden in der Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle Pritzwalk angeboten:
- Abmeldung
- Außerbetriebsetzung
- Halterwechsel
- Historische Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Namen- und Adressänderung
- Saisonkennzeichen
- Wiederzulassung
- Wunschkennzeichen
- die Abgabe der Versicherung an Eides statt zum Verlust des Fahrzeugscheins mit notarieller Beglaubigung
Folgende Leistungen bietet nur die Kfz-Zulassungsstelle Perleberg an:
- die Zuteilung roter Kennzeichen etwa für Kfz-Händler oder Oldtimer
- die Neuzulassung von Fahrzeugen, die direkt aus anderen Staaten eingeführt wurden (Direktimporte)
- die Ausstellung von Ersatzpapieren bei Verlust oder unbekanntem Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Abs. 4 FZV (Importe und Fahrzeuge, Anhänger und andere, die länger als sieben Jahre außer Betrieb sind)
- die Ausstellung der Zulassungsbescheidungung Teil II ohne Zulassung (Blankobrief)
- die Zulassung eines Fahrzeuges, das in Deutschland nicht registriert ist
- die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 13 EG-FGV (Betriebserlaubnis für Bauteile und technische Ausstattung)
- die Abgabe der Versicherung an Eides statt zum Verlust des Fahrzeugbriefes