Die Knieperproduzenten und Bürgermeister Dr. Ronald Thiel stehen mit dem Maskottchen Knieperfuchs vor bunten Bannern und Aufstellern und zum Knieper- und Regionalmarkt ein. | zur StartseiteDer Nikolaus schwebt im Rettungskorb der Drehleiter (2023) über den Zuschauern. | zur StartseiteBlick über den Pritzwalker Weihnachtsmarkt zum Rathaus. Foto: Beate Vogel | zur StartseiteBahnschiene bis zum Horizint bei Falkenhagen. | zur StartseiteDächer der Altstadt von Pritzwalk mit einer dünnen Schneedecke. | zur StartseiteBäume am Ufer des Altesn Sadenbecker Speichers spiegeln sich im Wasser. | zur Startseite

Anmeldungen für ABC-Schützen werden vorbereitet

Quelle: Pixabay (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Quelle: Pixabay

Pritzwalk. Zur Einschulung gibt die Stadtverwaltung Pritzwalk, Amt für Soziales, als Schulträger der zwei Grundschulen Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule und Herbert-Quandt-Schule folgende Hinweise: Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern für das Schuljahr 2024/2025 zur Einschulung anzumelden. Das entspricht einem Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018. Kinder, die für das Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden, müssen sich für das kommende Schuljahr erneut anmelden.

 

Schuluntersuchungen ab Januar 2024

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn ihre Schulreife durch das Gesundheitsamt – Schulmedizinischer Dienst – und durch die Schulleitung festgestellt wurde. Die Untersuchungen sind ab Januar 2024 vorgesehen. Untersuchungsort ist die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30. 

 

Die Eltern werden durch die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes schriftlich über den Untersuchungstermin informiert, im Regelfall mindestens vier Wochen im Voraus. Zur Untersuchung sollten das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis sowie relevante medizinische Befundberichte mitgeführt werden.

 
Die Schulbezirkssatzung regelt die Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Schule ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26.11.2015. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung/Rechtliches/Satzungen einsehbar. Die Anmeldung hat gemäß der Schulbezirkssatzung an der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk, ist aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes erhältlich.

 Quelle: Beate Vogel 

Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule:

Die Anmeldungen erfolgen am Montag, 19. Februar 2024, in der Zeit von 12 bis 15 Uhr, am Dienstag, 20. Februar 2024 in der Zeit von 12 bis 17 Uhr und am Mittwoch, 21. Februar 2024 in der Zeit von 12 bis 15 Uhr in der Sporthalle der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule. Hierfür ist am Dienstag, 16. Januar 2024, am Mittwoch, 17. Januar 2024, und am Donnerstag, 18. Januar 2024, jeweils in der Zeit von 9 bis 11.30 Uhr telefonisch unter 03395/30 26 35 ein Termin zu vereinbaren.

 Foto: Beate Vogel

 
Herbert-Quandt-Schule:

Ab Januar 2024 können die Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2024/2025 angemeldet werden müssen, sowie die zurückgestellten Kinder, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 03395/70 09 61 einen Termin zur Schulanmeldung ihres Kindes für den Zeitraum vom 8. bis 23. Februar 2024 vereinbaren. Die persönlichen Anmeldungen in der Schule werden nach der Terminvereinbarung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr erfolgen, zusätzlich sind Termine im Angebot am Dienstag, 13. Februar 2024, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr.

 

Nachweis für die Sprachstandsfeststellung 

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes sind zur Anmeldung mitzubringen. Darüber hinaus ist eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

 

Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, ist dies durch folgende Befreiungsnachweise glaubhaft zu machen: Im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nur mit vereinbartem Termin erfolgen kann.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.