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Für öffentliche Einrichtungen gilt die FFP2-Maske

14. 02. 2022

Pritzwalk. Mit dem Inkrafttreten der jüngsten Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung gelten auch für die Besuche von öffentlichen Einrichtungen neue Vorschriften. Bürgerinnen und Bürger müssen in den Standorten der Stadtverwaltung Pritzwalk – im Rathaus, in der Gartenstraße, im Bahnhof, in der Bibliothek und in der Museumsfabrik – ab sofort FFP2-Masken tragen. Auch die Abstände sind einzuhalten. Das Personal muss gemäß Eindämmungsverordnung mindestens medizinische Masken tragen. bat

 

Bild zur Meldung: Beim Betreten der Stadtverwaltung ist jetzt das Tragen der FFP2-Maske Pflicht. Foto: Beate Vogel