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Dorfgemeinschaftshäuser dürfen wieder öffnen

04. 06. 2020

Pritzwalk. Die Gemeinderäume und Dorfgemeinschaftshäuser in Alt Krüssow, Beveringen, Seefeld, Steffenshagen, Giesensdorf, Mesendorf, Sadenbeck und Wilmersdorf können wieder für private Feiern genutzt werden. Darüber informierte Heike Fuchs, Leiterin des Fachgebietes für Kultur, Freizeit, Tourismus, Jugend und Senioren. „Aus Sicht des Gesundheitsamtes können wir die Dorfgemeinschaftshäuser und -räume für die Vermietung an private Personen und für Familienfeiern freigeben“, so die Fachgebietsleiterin.

 

In der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 27. Mai gebe es kein Verbot oder eine entsprechende Aussage, die darauf schließen lassen, dass die gemeinschaftlich genutzten Räume in den Dörfern geschlossen bleiben müssen.

 

Das Gesundheitsamt empfiehlt laut Heike Fuchs, „in den Nutzungsverträgen einen Passus aufzunehmen, in dem wir uns beziehungsweise die Vereine als Betreiber sich bestätigen lassen, dass dem Mieter der Räumlichkeiten die Hygieneregeln aus der SARS-CoV-2-EindV bekannt sind und der Nutzer eigenverantwortlich und verantwortungsvoll handelt“. Solange es sich um private Feiern handelt, sind auch keine Hygienekonzepte aus der Verordnung abzuleiten. bat

 

Bild zur Meldung: Auch im Dorfgemeinschaftshaus in Mesendorf darf nach Anmeldung wieder unter Einhaltung der Corona-Regeln privat gefeiert werden. Foto: Beate Vogel