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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 14.11.2016

Pritzwalk, den 16. 11. 2016

Für das Gebiet des Landkreises Prignitz wird die Aufstallung von Geflügel nach folgenden Maßgaben angeordnet:

 

1. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ( Geflügel ) hält, hat diese

a)   in geschlossenen Ställen oder

b)  unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen dasEindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss(Schutzvorrichtung ), zu halten. Ausnahmen im Einzellfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.

 

2. Ausstellungen und Märkte mit Geflügel sind verboten.

3. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen wird angeordnet.

Hinweise:

Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft und gilt solange, bis eine anderweitige Anordnung getroffen wird.

Ein Widerspruch gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

Verstöße gegen die Anordnungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der vollständige Wortlaut derTierseuchenallgemeinverfügung mit den zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften und der Begründung kann beim Landkreis Prignitz, Sachbereich

Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg und auf der Internetseite des Landkreises Prignitz www.landkreis-prignitz.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Prignitz, Der Landrat, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg zu erheben.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen. Auf Antrag kann der Landkreis Prignitz die Vollziehung aussetzen.

 

Im Auftrag

 

gez. Dr. Sabine Kramer

        Amtstierärztin