Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

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Hinweise für die Anmeldung der ABC-Schützen in Pritzwalk

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Bild zur Meldung: Quelle: Stefan Schweihofer/Pixabay

Pritzwalk. Nach dem Jahreswechsel starten wieder die Anmeldungen für die ABC-Schützen, die am 24. August 2026 eingeschult werden sollen. Dazu gibt es von der Stadt Pritzwalk, die Trägerin der Herbert-Quandt-Grundschule und der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule ist, Hinweise für die Eltern der Vorschulkinder. Grundsätzlich kann ein Kind nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Schule angemeldet werden.

 

Sechsjährige sind jetzt Vorschulkinder

Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern für das Schuljahr 2026/2027 zur Einschulung anzumelden. Das entspricht einem Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Kinder, die für das Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden, müssen sich erneut anmelden.

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn ihre Schulreife durch das Gesundheitsamt – Schulmedizinischer Dienst – und durch die Schulleitung festgestellt wurde.

 

Gesundheitsamt stellt Eignung fest

Die Untersuchungen sind ab Januar 2026 vorgesehen. Untersuchungsort ist die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30. Die Eltern werden durch die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes schriftlich über den Untersuchungstermin informiert, im Regelfall mindestens vier Wochen im Voraus. Zur Untersuchung sollten das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis sowie relevante medizinische Befundberichte mitgeführt werden.

 

Die Zuständigkeit der Schule ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26.11.2015. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de - Link zu: Bürger & Verwaltung - Link zu: Rechtliches – Satzungen  einsehbar.

 

Die Anmeldung hat gemäß der Schulbezirkssatzung an der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk, ist aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes erhältlich.

 

Anmeldung erfolgt unterschiedlich

Die Anmeldungen erfolgen im kommenden Jahr bei beiden Schulen unterschiedlich, und zwar wie folgt:

 Foto: Stadt Pritzwalk 

Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule:

Die Anmeldungen erfolgen am Mittwoch, den 18.02.2026, von 12 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag, den 19.02.2026, von 12 bis 17.30 Uhr in der Sporthalle der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule. Hierfür ist am Montag, den 12.01.2026, am Dienstag, den 13.01.2026 und am Mittwoch, den 14.01.2026, jeweils von 9 bis 11 Uhr telefonisch unter 03395/30 26 35 ein Termin zu vereinbaren.

 

Herbert-Quandt-Schule:

Die Anmeldungen erfolgen von Montag, den 09.02.2026 bis Donnerstag, den 12.02.2026 in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, dienstags zusätzlich bis 17 Uhr und am Freitag, den 13.02.2026, von 8 bis 12 Uhr.

 Foto: Stadt Pritzwalk 

Vom 06. bis 26. Januar 2026 können die Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet werden müssen, sowie die zurückgestellten Kinder, täglich von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 03395/70 09 61 einen Termin zur Schulanmeldung ihres Kindes vereinbaren. 

 

Hier geht es zum Formular für die Schulanmeldung:

 

Hier gibt es Informationen zum Aufnahmeverfahren an Grundschulen sowie die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen:

 

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes sind zur Anmeldung mitzubringen. Darüber hinaus ist eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung vorzulegen. 

 

Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, ist dies durch folgende Befreiungsnachweise glaubhaft zu machen:  im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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