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Freilaufende Katzen müssen gechipt und kastriert werden

Wer seine Katzen im Stadtgebiet Pritzwalk frei herumlaufen lässt, muss diese kennzeichnen und kastrieren lassen. Foto: Dominik Rheinheimer/Pixabay (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wer seine Katzen im Stadtgebiet Pritzwalk frei herumlaufen lässt, muss diese kennzeichnen und kastrieren lassen. Foto: Dominik Rheinheimer/Pixabay

Pritzwalk/Ortsteile. Immer wieder werden dem Ordnungsamt freilaufende Katzen gemeldet, die nicht gekennzeichnet sind. Aus diesem Anlass sei noch einmal auf die geltenden Regelungen für Katzenhalter im Stadtgebiet von Pritzwalk und in den Ortsteilen hingewiesen. Sie gelten seit dem Beschluss der aktuell geltenden Stadtsatzung im Juni 2022. 

 

Auf der Webseite der Stadt Pritzwalk sind diese Regelungen unter dem Suchbegriff „Katzen im Stadtgebiet“ oder über Bürgerservice/Ordnungswesen/Katzen im Stadtgebiet ausführlich erläutert. Auch die Stadtsatzung lässt sich auf der Seite abrufen. 

 

Ähnlich wie bei Hunden müssen Halter von Katzen ihre Lieblinge, wenn sie sie im Freien laufen lassen, beim Ordnungsamt anmelden und mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Auch müssen diese Tiere kastriert werden, damit sich frei laufende Halterkatzen nicht unkontrolliert vermehren. 

 

Wenn die Kätzchen jünger als fünf Monate alt sind, gilt diese Regelung noch nicht. Auf der Webseite findet sich ein Formular zur Anmeldung der Katzen. Die Registrierung der Tiere hilft bei der Zuordnung, wenn eine Katze gefunden wird. 

 

Auch ist das Füttern von Streunern untersagt. Ausnahmen bilden kontrollierte Futterstellen für diese verwilderten Katzen, die ebenfalls dem Ordnungsamt zu melden sind. Damit soll ein unkontrolliertes Vermehren frei laufender Katzen verhindert werden. Wer solche Futterstellen betreibt, hat die dort angetroffenen Katzen von einem Tierarzt kastrieren und am rechten Ohr kennzeichnen zu lassen.

 

INFO Fragen zur Katzenhaltung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im  Ordnungsamt der Stadt im Bahnhof, Telefon 03395/4 01 01 90.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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