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Die Anmeldung eines Hundes kostet ab Januar 15 Euro

Das Anmelden eines Hundes kostet ab Januar eine Gebühr. Foto: Freepik (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Anmelden eines Hundes kostet ab Januar eine Gebühr. Foto: Freepik

Pritzwalk. Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue Gebührenordnung zur Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft. Darüber informierte das Fachgebiet Ordnung, Sicherheit und Brandschutz der Stadt Pritzwalk. Wichtigste Änderung: Die Anmeldung eines Hundes kostet dann 15 Euro. Bisher war dies kostenfrei.

 

Neue Regeln für Hundehalter

Hintergrund: Am 1. Juni 2024 trat die neue Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) für das Land Brandenburg in Kraft. Diesbezüglich hat das Ministerium des Innern und Kommunales die Gebührenordnung (GebOMIK) vom 21. Juli 2010 am 18. September 2024 geändert und unter anderem die neue Gebühr für die Anmeldung von Hunden eingeführt.

 

Abmeldung bleibt kostenfrei

Ab dem 1. Januar 2025 wird nunmehr eine Gebühr für das verpflichtende Anzeigen der Hundehaltung in Höhe von 15 Euro fällig. Die Abmeldung eines Hundes kostet nach wie vor nichts. Er muss – etwa wenn er gestorben ist  – bezüglich der Hundesteuer abgemeldet werden.

 

Die Gebührenordnung kann unter anderem über die Homepage der Stadt Pritzwalk, www.pritzwalk.de/Hundehaltung, eingesehen werden. 

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