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Teilplan „Windenergienutzung“ kann eingesehen werden

Windräder an der A 24 bei Sadenbeck- Foto: Beate Vogel/Stadt Pritzwalk (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Windräder an der A 24 bei Sadenbeck- Foto: Beate Vogel/Stadt Pritzwalk

Perleberg. Wer sich für die Festlegungen zu Vorranggebieten für für Windenergienutzung in der Region Prignitz-Oberhavel interessiert, bekommt jetzt die Möglichkeit, den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ einzusehen. Darüber informierte die Pressestelle des Landkreises Prignitz.

 

Bei der Kreisverwaltung Prignitz, wird der Plan von Mittwoch, 18. Dezember 2024, bis einschließlich Dienstag, 18. März 2025, im Sachbereich Wirtschaft und Infrastruktur, Bergstraße 1, Raum 244, 19348 Perleberg, Telefon 03876/71 37 10, ausliegen, und zwar montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.


Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel hatte am 27. Juni 2024 den Entwurf beschlossen, der jetzt öffentlich ausgelegt wird. Der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ beinhaltet Festlegungen zu Vorranggebieten für Windenergienutzung in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz. Einzusehen sind auch die Begründung für den Plan, der dazu gehörige Umweltbericht und weitere ergänzende Unterlagen.


All dies wird in dem betreffenden Zeitraum auch im Internet veröffentlicht, und zwar unter www.prignitz-oberhavel.de.


Vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 können Stellungnahmen zum Sachlichen Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ abgegeben werden, per E-Mail unter , postalisch an die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Regionale Planungsstelle, Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin, oder aber persönlich während der genannten Auslegungszeit auch beim Landkreis Prignitz, Bergstraße 1, Raum 244, 19348 Perleberg. lk

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