Das müssen Eltern über die Schulanmeldung wissen
Pritzwalk. Eltern, deren Kinder in den kommenden Monaten schulpflichtig werden, gibt die Stadtverwaltung Pritzwalk einige Hinweise zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026. Die Stadtverwaltung ist Träger der Pritzwalker Grundschulen Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule und Herbert-Quandt-Schule.
Schulpflichtig werden die Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden. Sie wurden zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren. Ihre Eltern müssen sie deshalb für das Schuljahr 2025/2026 zur Einschulung anmelden. Kinder, die für das Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Antrag auf vorzeitige Einschulung möglich
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. Dezember 2025 ihren 6. Geburtstag feiern, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Dafür ist jedoch die Bescheinigung der Schulreife durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Feststellung übernehmen der Schulmedizinische Dienst und die jeweilige Schulleitung.
Die Einschulungsuntersuchungen sind ab Januar 2025 vorgesehen. Sie finden in der Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30, statt. Betroffene Eltern werden in der Regel vier Wochen im Voraus vom Gesundheitsamt schriftlich über den Untersuchungstermin informiert. Für die Untersuchung werden das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis sowie relevante medizinische Befundberichte benötigt.
Schulbezirkssatzung gibt die künftige Schule vor
Welche Schule für das Kind zuständig ist, ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26. November 2015. Sie ist ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung/Rechtliches/Satzungen einsehbar.
Eltern müssen ihr Kind gemäß der Satzung an der für sie zuständigen Grundschule anmelden. Dafür gibt es ein Antragsformular auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk, aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes. Die Anmeldetage sind in beiden Schulen unterschiedlich.
Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule
Anmeldungen für die Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule sind am Montag, 17. Februar 2025, in der Zeit von 12 bis 15 Uhr, Dienstag, 18. Februar 2025, zwischen 12 und 17 Uhr, sowie am Mittwoch, 19. Februar 2025, in der Zeit von 12 bis 15 Uhr, in der Sporthalle der Schule möglich.
Die Eltern müssen für einen der drei Tage telefonisch einen Anmeldetermin vereinbaren. Das ist möglich am 13., 14. und 15. Januar 2025 jeweils von 9 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 03395/30 26 35.
Herbert-Quandt-Schule
Ähnlich ist es in der Herbert-Quandt-Schule. Eltern von Kindern, die schulpflichtig werden, sowie Eltern von Kindern, die zurückgestellt worden waren, können sich zwischen dem 13. und 30. Januar 2025 täglich von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 03395/70 09 61 melden und einen Termin für die Schulanmeldung vereinbaren. Der liegt dann zwischen dem 6. und 21. Februar.
Die persönlichen Anmeldungen in der Schule sind je nach Terminvereinbarung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Zusätzlich werden Anmeldezeiträume am Nachmittag bis 17 Uhr am 11. und 18. Februar angeboten.
Bei der Schulanmeldung muss in beiden Schulen das einzuschulende Kind dabei sein. Ebenso gebraucht werden das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes.
Weiterhin wird die Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung für die Schulanmeldung benötigt. Sofern Kinder davon befreit sind, müssen die Eltern das nachweisen. Das ist möglich im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg. Dafür müssen die Eltern eine Kopie des Betreuungsvertrages vorlegen. Hat das Kind an einem sprachtherapeutischen Verfahren teilgenommen, gilt hier der Nachweis der Logopädischen Praxis.
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