Reisegewerbe (Ausnahmegenehmigung)
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
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Kurz und Knapp
Auf Antrag kann von der Reisegewerbekartenpflicht eine Ausnahme zugelassen werden. Die Befreiung erfolgt, wenn Waren nur gelegentlich auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass feilgeboten werden. Das beabsichtigte Feilbieten von Waren muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder einem besonderen Anlass stattfinden. Privilegierte Veranstaltungen und Anlässe sind zum Beispiel Messen und Ausstellungen, öffentliche Feste, Schützenfeste, Jubiläumsfeste, Großveranstaltungen, Sportfeste und Sportveranstaltungen, Großdemonstrationen, Staatsbesuche, Weihnachtsfest (als Anlass für den Weihnachtsbaumverkauf). Von der Erlaubnis ist nur das Feilbieten von Waren erfasst, die im Reisegewerbe erlaubter Weise vertrieben werden dürfen.
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Gebühren
18,00 bis 180,00 Euro
Rechtsgrundlagen