Bewachungsgewerbe - Meldung von Wachpersonal
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und die für ihren jeweiligen Einsatzbereich erforderliche Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtungsnachweis) besitzen. Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen hat der Gewerbetreibende die Wachperson vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde zu melden. Eine Beschäftigung ist erst zulässig, wenn die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit nach durchgeführter Prüfung bescheinigt hat. Seit dem 1. Juni 2019 hat die Anmeldung der Wachperson über das Bewacherregister zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Angaben zur Wachperson
Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
Wohnorte der letzten fünf Jahre unter Angabe des Zeitraums sowie der genauen Adresse
Angabe der beabsichtigen Tätigkeit der Wachperson
Nachweis der erforderlichen Qualifikation
Formulare
elektronische Anmeldung der Wachperson über das Bewacherregister
Gebühren
mindestens 48 Euro