Geflügelpest: Landkreis ordnet Stallpflicht für zehn Ortsteile an

Geflügel muss in Teilen von Pritzwalk und einigen Ortsteilen vorerst im Stall bleiben. Foto: Freepik/Wirestock (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Geflügel muss in Teilen von Pritzwalk und einigen Ortsteilen vorerst im Stall bleiben. Foto: Freepik/Wirestock

Pritzwalk. Das Auftreten der Geflügelpest in der Gemeinde Heiligengrabe (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) hat Folgen für die Stadt Pritzwalk und einige ihrer Ortsteile. Betroffen sind der östliche Teil des Pritzwalker Stadtgebiets mit den Orten Sarnow, Bölzke, Kemnitz, Beveringen, Alt Krüssow, Neu Krüssow, Wilmersdorf, Streckenthin, Sadenbeck und Könkendorf. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Prignitz hervor. Dort gilt ab sofort wieder die Stallpflicht.

 

Verfügung vom Landkreis Prignitz

Die genannten Orte befinden sich in der Überwachungszone des betroffenen Bereiches. Der Landkreis Prignitz hat dazu am 9. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 10. Februar 2026, in Kraft tritt, heißt es in der Pressemitteilung.

 

INFO Die zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung vom 9. Februar 2026 ist zu finden auf der Webseite des Landkreises Prignitz unter dem Thema Geflügelpest. Dort ist auch die Karte mit den Restriktionszonen einsehbar.  

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