Geflügelpest: Die Stallpflicht bleibt vorerst bestehen
Perleberg. Zwar ist die Geflügelpest in Deutschland noch immer nicht überwunden, dennoch gibt es für die Geflügelhalter im Landkreis Prignitz gute Nachrichten: Die Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29. Oktober und 21. November 2025 sind ab dem 2. Dezember offiziell aufgehoben. Das meldete die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.
Erhöhtes Infektionsrisiko bleibt
Da weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Wildvögel besteht, bleibt die Anordnung der Stallpflicht weiterhin gültig. Durch die Aufhebung der Verfügungen fällt die Überwachungszone, die in Teilen auch die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Stendal betraf, und die damit erhöhten Sicherheitsauflagen für Geflügelhalter in diesem Gebiet weg.
Im Landkreis Prignitz werden dennoch weiterhin verendete Wildvögel aufgefunden. Einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest in privaten Hausgeflügelbeständen gab es bislang nicht.
Verstöße werden geahndet
Die Aufstallungspflicht, die seit dem 28. Oktober 2025 besteht, bleibt von der Aufhebung der Allgemeinverfügungen unberührt. Dem Veterinäramt des Landkreises Prignitz wurden in den letzten Wochen bereits mehrere Verstöße gegen die Stallpflicht gemeldet. Diesen wird auch in Zukunft vonseiten der Verwaltung nachgegangen. Auch das Verbraucherschutzministerium appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.
INFO Die zur Bekämpfung erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 ist zu finden auf der Webseite des Landkreises Prignitz unter dem Thema Geflügelpest.
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