Antrag für Briefwahlunterlagen kann auch online gestellt werden

Das Merkblatt, den Stimmzettel und zwei Umschläge erhalten die Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahlunterlagen – hier für die Bürgermeisterwahl – beantragt haben. Foto: Stadt Pritzwalk (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Merkblatt, den Stimmzettel und zwei Umschläge erhalten die Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahlunterlagen – hier für die Bürgermeisterwahl – beantragt haben. Foto: Stadt Pritzwalk

Pritzwalk. Am Sonntag, 28. September 2025, ist in Pritzwalk Bürgermeisterwahl. Außerdem wird für den Ortsteil Giesensdorf ein Ortsbeirat gewählt. Wahlberechtigte Personen, die am Wahlsonntag verhindert sind, können sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken lassen. Den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen müssen sie vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben an die Stadtverwaltung richten. Er befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die allen Wählern zugehen.

 

Bis 24. September den Antrag stellen 

Bis zum 24. September 2025 haben Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu stellen. Möglich ist dies ab sofort über www.pritzwalk.de/Wahlen/Bürgermeisterwahl und Ortsbeiratswahl Giesensdorf 2025.

 

Der Link führt zu einem Online-Formular, das schnell und unkompliziert ausgefüllt werden kann. Am Ende kann die Wählerin beziehungsweise der Wähler den Wahlscheinantrag als Nachweis für seine Unterlagen herunterladen oder ausdrucken.

 

Auch per E-Mail möglich

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann übrigens auch per E-Mail an die Adresse gestellt werden. Dies erfordert folgende Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnadresse. Die persönliche Antragstellung oder ein Antrag mit Vollmacht und die sofortige Mitnahme der Unterlagen ist bis 26. September 2025 und bei einer Stichwahl bis 17. Oktober jeweils bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung Pritzwalk (Rathaus), Marktstraße 39, in 16928 Pritzwalk möglich.

 

Die Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten einen Stimmzettel, einen Wahlschein, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Für die Wahl ist ein Merkblatt beigelegt. Ein Wegweiser hilft bei der Briefwahl. Ganz wichtig ist, dass der Wahlschein persönlich unterschrieben ist.

 

Wahlurne im Foyer des Rathauses

Der Wahlbrief ist bereits frankiert und kann in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden. Er kann auch in der Stadtverwaltung Pritzwalk (Rathaus) persönlich abgegeben werden. 

 

Im Foyer des Rathauses ist eine Wahlkabine aufgestellt. Wählerinnen und Wähler können die Wahlbriefunterlagen sofort vor Ort ausfüllen und in eine bereitstehende Wahlurne einwerfen.

 

Auszählung durch Briefwahlvorstände

Wahlberechtigte Personen, die bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl am Wahlsonntag, 19. Oktober 2025, verhindert sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich nach der Hauptwahl am 28. September auf Antrag die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zuschicken zu lassen. Die online-Antragsstellung endet dann bereits am 15. Oktober 2025. Wahlberechtigte Personen, die für den Tag der Hauptwahl den Wahlschein beantragt hatten, erhalten diesen für die Stichwahl von Amts wegen automatisch zugestellt. 

 

Die Auszählung der Wahlbriefunterlagen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Pritzwalk erfolgt durch gesonderte Briefwahlvorstände. 

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