Leitfaden PV-Freiflächenanlagen

Für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein. Neben Photovoltaikanlagen auf Dachflächen leisten auch Anlagen auf Freiflächen einen wichtigen Beitrag zur Umstellung der Stromversorgung.
Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) wird für Projektentwickler und Investoren durch sinkende Erstellungskosten sowie steigende Nachfrage nach regenerativer Energie immer interessanter. Aufgrund dieser günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahren zahlreiche Anträge für die Einleitung von Planverfahren zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei der Stadt Pritzwalk eingegangen.
Bürger konnten sich beteiligen
Die Stadt Pritzwalk steht der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich positiv gegenüber, will aber eine für die Stadt geordnete und verträgliche Entwicklung sicherstellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher beschlossen, einen Leitfaden zur Steuerung der Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erarbeiten.
Bis Ende März hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem Thema einzureichen. Diese werden nun bis Mitte 2022 ausgewertet und in den weiteren Entwurf des Leitfadens eingearbeitet. Der Leitfaden wird am Ende von den Stadtverordneten beschlossen.
Mit der Erstellung des Leitfadens wurden zwei Fachbüros (FIRU mbH und Fugmann Janotta und Partner mbB) beauftragt. Zu den ersten Ergebnissen konnte sich die Öffentlichkeit äußern.
Ermitteln von Potenzialflächen
Der Leitfaden soll insbesondere die Flächen im Gebiet der Stadt Pritzwalk ermitteln, die am besten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geeignet sind. Dies erfolgt in vier Schritten:
- Ermittlung von Ausschlussflächen
- Ermittlung von Potenzialflächen für PV-FFA
- Erstellung von Steckbriefen für die Potenzialflächen
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
Ausschlussflächen sind dabei Flächen, auf denen die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht möglich ist („harte Ausschlusskriterien“, zum Beispiel Siedlungsflächen oder Naturschutzgebiete) oder aus planerischen Gründen ausgeschlossen wird („weiche Ausschlusskriterien“ wie zum Beispiel Abstände zu Wohngebieten oder zu wichtigen touristischen Routen). Die Ausschlussflächen sind in der Karte rot markiert. Die verbleibenden Flächen werden als Potenzialflächen bezeichnet. Das vorläufige Ergebnis der Ermittlung der Potenzialflächen ist in der Karte zu sehen.
Abwägung ist wichtig
Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen zumeist auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine Abwägung zwischen Landwirtschaftsflächen und Energieerzeugung ist daher besonders wichtig. Dabei sollen besonders ertragreiche Böden geschützt werden und Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglichst auf ertragarmen Böden entstehen. Die ertragreichen Böden (Acker- oder Grünlandzahl über 30) sind in der Karte gelb markiert und sollen auch von Photovoltaik-Freiflächenanlagen freigehalten werden.
Der Leitfaden bedeutet nicht gleich Baurecht
Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen nach Fertigstellung des Leitfadens potenzielle Standorte und Projektanfragen bewertet werden. Die Entscheidung über konkrete Standorte wird während der Erarbeitung des Leitfadens noch nicht getroffen. Die Darstellung einer Fläche als „Potenzialfläche“ im Leitfaden heißt also nicht automatisch, dass diese auch bebaut werden kann. Dies muss erst im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens vertieft geprüft werden.
Die Erläuterungen rund um den Leitfaden zur Ansiedlung von PV-Freiflächenanlagen verfasste Julian Boldt von der FIRU-Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH.