Bauantrag

Kurz und Knapp

Ohne Bauantrag keine Baugenehmigung, ohne Baugenehmigung kein Bauprojekt. Deshalb muss bei der zuständigen Baubehörde ein Bauantrag gestellt werden, bevor es mit dem Bauen losgehen kann. Als zuständige Baubehörde für die Stadt Pritzwalk agiert der Sachbereich Bauordnung beim Landkreis Prignitz. Hier wird der Bauantrag entweder postalisch oder persönlich eingereicht.

rohbau

Vor dem Gang zur Behörde ist zu überlegen, was man eigentlich vorhat und was dafür benötigt wird. So gibt es unterschiedliche Anforderungen an Bauanträge, zum Beispiel für solche, die nur ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen oder für Bauvoranfragen.

 

Der Sachbereich Bauordnung beim Landkreis Prignitz hat bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die daraus resultierenden Anordnungen eingehalten werden.

 

Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen
  • Erteilen von Baugenehmigungen
  • Beantworten von Bauvoranfragen
  • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses

 

Weitere Informationen gibt es beim Landkreis Prignitz.

 

Formulare

 

Im Rahmen der Antragsprüfung beim Bauordnungsamt wird unter anderem die Stellungnahme der Stadt Pritzwalk in ihrem Zuständigkeitsbereich eingefordert. Im Rahmen dieser Stellungnahme sind weiterhin für Pritzwalk und die Ortsteile zu beachten: