Grundsteuer

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Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

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Sachbearbeiterin

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Sachbearbeiterin

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Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

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Kurz und knapp

Die Grundsteuer ist eine Real- und Objektsteuer, mit der das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert wird. Sie ist an die Gemeinde zu entrichten.

 

Es wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und
  • Grundsteuer B (für alle sonstigen Grundstücke)

 

Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Bewertung des Grundbesitzes, das heißt die Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages erfolgt jeweils durch das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erteilt sodann einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Der hier festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer. An die Feststellungen des Finanzamtes ist das Steueramt bei der Festsetzung der Grundsteuer gebunden.

 

Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz. Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein maßgeblicher Einheitswert nicht festgestellt ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche (Ersatzbemessungsgrundlage).

 

Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen wirken sich erst auf den 1. Januar des Folgejahres aus. Das heißt: Wer am 1. Januar des Jahres Steuerschuldner war, schuldet die gesamten Jahressteuer.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen