Blick in die aufgehende Sonne über Wald und Feld.  Foto: Beate Vogel | zur StartseiteViele Menschen geiern im Hainholzbad die Eröffnung des Freibades am 7. Oktober 1969 | zur StartseitePanoramablick vom Turm der Tuchfabrik über die Dächer der Altstadt von Pritzwalk | zur Startseite
 

Gewerberegister-Auskunft

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

 

 

Kurz und Knapp

Die Stadt Pritzwalk führt ein Gewerberegister über alle im Stadtgebiet angemeldeten Gewerbetreibenden. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Ein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht nicht, besonders nicht auf Ermittlungen zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Auskunft kann nur über Gewerbetreibende aufgrund der im Gewerberegister enthaltenen Daten (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erteilt werden; nicht jedoch zu Etablissementbezeichnungen, zu Arbeitnehmern oder zu Freiberuflern, wie Künstlern, Architekten, Steuerberatern und so weiter.

 

Die Bekanntgabe der Privatanschrift von Gewerbetreibenden oder deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in Ausnahmefällen erfolgen. Das Auskunftsersuchen ist im Einzelfall zu begründen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, die Änderung ihrer Wohnanschrift mitzuteilen, eine Auskunft kann daher nur unverbindlich erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere sind bei unzureichenden Angaben (Suchkriterien) Verwechselungen nicht ausgeschlossen.

 

Formulare
  • formloser Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses an der Auskunftserteilung

 

Gebühren

für Auskünfte aus den beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen

  • 14,00 Euro – für die erste bis zehnte Person, pro Person oder Betriebsstätte
  • 6,00 Euro – für jede weitere Person oder Betriebsstätte

 

für Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte

  • 17,00 Euro – pro Person oder Betriebsstätte

 

Die Verwaltungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der gesuchte Gewerbetreibende nicht angemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

 

Rechtsgrundlagen