Makler-, Bauträger und Baubetreuergewerbe

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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
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Kurz und Knapp

 

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Recht, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Immobilienmakler),
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des Paragraf 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Darlehensvermittler),
  3. Bauvorhaben
    a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht verwenden (Bauträger),
    b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen,
  4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
    will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Prüfungspflicht

Gewerbetreibende - in diesem Falle Bauträger/Baubetreuer - haben auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und dem Gewerbeamt den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln.

 

Geeignete Prüfer sind unter anderem Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften etc. Sofern der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, ist bis spätestens zum genannten Termin anstelle des Prüfungsberichts eine entsprechende Erklärung (sogenannte Negativerklärung) abzugeben.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung – nur für Wohnimmobilienverwalter (Paragraf 15 Makler- und Bauträgerverordnung)

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Immobilienmakler-, Darlehensvermittler-, Bauträger-, Baubetreuer- und Wohnimmobilienverwaltergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung – nur für Wohnimmobilienverwalter (Paragraf 15 Makler- und Bauträgerverordnung)
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Immobilienmakler-, Darlehensvermittler-, Bauträger-, Baubetreuer- und Wohnimmobilienverwaltergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

 

Gebühren
  • 510,00 Euro – Maklergewerbe
  • 510,00 Euro – Darlehensvermittlergewerbe
  • 510,00 Euro – Bauträgergewerbe
  • 510,00 Euro – Baubetreuergewerbe
  • 510,00 Euro – Wohnimmobilienverwaltergewerbe

 

Rechtsgrundlagen

 

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