Bewachungsgewerbe
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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
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Kurz und Knapp
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Unter dem Begriff der Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung versteht man die auf den Schutz von Leben und Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit eines Menschen (zum Beispiel durch Beaufsichtigung oder Kontrollen). Bloße Sicherheitseinrichtungen technischer Art stellen keine Obhutstätigkeit dar. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden.
Antrag einer natürlichen Person
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Paragraf 14 Bewachungsverordnung)
Formulare
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung (für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder der Betriebsleiter nicht die erforderliche Sachkunde besitzt)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung Paragraf 14 Bewachungsverordnung)
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer und/oder alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Gebühren
174,00 Euro bis 1740,00 Euro