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Lärmaktionsplan

Kurz und knapp

Bei Lärmproblemen sind Gemeinden als zuständige Behörden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Hiermit soll eine Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erfolgen, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

 

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Pritzwalk wurde 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und in den Folgejahren weiter bearbeitet und vertieft. Am 18. September 2019 wurde die 3. Stufe des Lärmaktionsplanes von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.