Rechtskräftige Bebauungspläne

Kurz und knapp

Im Bebauungsplan (B-Plan) legt die Stadt als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung ist eine zwingend erforderliche Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet werden muss (Begründung).

 

Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht, wenn es sich um einen umweltprüfungspflichtigen B-Plan handelt. Ein B-Plan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Der B-Plan ist in der Regel aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet, zu entwickeln.

 

Auskünfte zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilen gern die Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Nahversorgung Am Ring/Kietz“

 

Bebauungsplan Nr. 20 „Wohngebiet am Birkenwäldchen

 

Bebauungsplan Nr. 22 „Photovoltaikfreiflächenanlage Seefeld KFL

 

Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnbaufläche Mittlere Havelberger Straße“