Behördliche Namensänderung

Kontakt

Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

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Frau Kirsch

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Frau Luckfiel

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Frau Matschke

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Kurz und knapp

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und gebührenpflichtig. Sie dient dazu, erhebliche Unannehmlichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. Das kann vorkommen bei Namen mit Verwechslungsgefahr, Namen, die anstößig oder lächerlich klingen oder bei Namen, die in der Schreibweise und Aussprache erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

 

Der Antrag für die Änderung des Namens wird bei der Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz gestellt. Gerne beraten wir Sie dazu, bitte sprechen Sie uns an.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Prignitz.

 

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Begründung des Antrags
  • Personenstandsurkunden zum Nachweis des Familienstandes und der Namensführung 
  • Führungszeugnis

 

Weitere Unterlagen können je nach Sachlage notwendig werden.

 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für eine Namensänderung richtet sich nach dem Einzelfall.

 

Rechtsgrundlagen

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages ausschließlich bei der Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz erfolgt.