Urkundenanforderungen
Kontakt
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski
Telefon 03395/76 08 40
Frau Menge
Telefon 03395/76 08 36
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
Frau Luckfiel
Telefon 03395/76 08 41
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Kurz und knapp
Im Standesamt werden Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe,-Lebenspartnerschafts- und Sterberegister ausgestellt. Die Urkunden sowie Auskünfte aus den Registern sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.
Der Antrag kann in mündlicher oder schriftlicher Form gestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Ausstellung einer Urkunde in der Regel umgehend. Auf Wunsch werden Urkunden mehrsprachig oder mit einer Übersetzungshilfe für die Verwendung im Ausland ausgestellt.
Urkunden aus folgenden Ortslagen werden vom Standesamt Pritzwalk ausgestellt:
- Pritzwalk
- Alt Krüssow
- Buchholz
- Beveringen
- Brügge
- Falkenhagen
- Giesensdorf
- Langnow
- Rohlsdorf
- Sadenbeck
- Groß Pankow (Prignitz)
- Lindenberg
- Reckenthin
- Retzin
- Seddin
- Wolfshagen
Für Geburtenregister beträgt die Aufbewahrungsfrist im Standesamt 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und für Sterberegister 30 Jahre.
Darüber hinaus erfolgt die Aufbewahrung im zuständigen Archiv. Sollten über diese Frist hinaus Unterlagen benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Pritzwalk, Kietz 64, 16928 Pritzwalk.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Vollmacht und unbedingt die Kopie des Personalausweises des Antragstellers
- gegebenenfalls Nachweis über die Verwendung
Formulare
- Antrag auf Zusendung einer Urkunde mit SEPA-Lastschriftverfahren
- Antrag auf Zusendung einer Urkunde ohne SEPA-Lastschriftverfahren
Gebühren
die erste Urkunde 15 Euro, jede weitere, die in diesem Arbeitsgang ausgestellt wird, 7,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.