Sterberegister

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Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

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Frau Matschke

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Kurz und knapp

Das Sterberegister dient zur Beurkundung der Sterbefälle. Der Eintrag im Sterberegister gibt Auskunft über die Person des Verstorbenen einschließlich seines Geschlechts, seines letzten Wohnsitzes und Familienstandes, Ehegatten oder Lebenspartners sowie über den Ort und Zeitpunkt des Todes.

 

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er durch eine Anzeigepflichtige Person spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Die Sterbefallanzeige ist in mündlicher oder schriftlicher Form abzugeben.

 

Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat und jede andere Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Sterbefällen in Einrichtungen, übernehmen diese die Anzeigepflicht.

 

In der Regel werden alle für die Beurkundung notwendigen Unterlagen einer Bestattungsfirma übergeben. Diese übernimmt dann alle erforderlichen Aufgaben.

 

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Familienstandes durch Personenstandsurkunden 
  • im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich werden

 

Gebühren
  • die erste Sterbeurkunde 15 € (Grundgebühr)
  • jede weitere Urkunde, die in diesem Arbeitsgang ausgestellt wird, 7,50 Euro

 

Rechtsgrundlagen

Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.