Ehefähigkeitszeugnis
Kontakt
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski
Telefon 03395/76 08 40
Frau Menge
Telefon 03395/76 08 36
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
Frau Luckfiel
Telefon 03395/76 08 41
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Kurz und Knapp
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in den meisten Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis. Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisse ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin zuständig.
Gerne können Sie sich in den Konsulaten oder Botschaften der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Staates erkundigen, welche Unterlagen dort für die Eheschließung vorzulegen sind.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen müssen grundsätzlich für beide Partner vorgelegt werden. Im Einzelfall kann es notwendig werden, weitere Nachweise zu erbringen. Ausländische Urkunden müssen im Original sowie mit der Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung
- Nachweis Familienstand
- im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen und Urkunden erforderlich werden
Gebühr
- wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
51,00 € - wenn einer oder beide Verlobten ausländische Staatsangehörige sind zusätzlich
30,00 € - je Aufenthaltsbescheinigung
5,00 €
Rechtsgrundlagen
Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.