Auskunfts- und Übermittlungssperren
Ansprechpartner
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Frau Pöpke
Telefon 03395/76 08 30 30
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)
Telefon 033983/7 89 34
Kurz und Knapp
Auskunftssperre
Daten können im Melderegister der Stadtverwaltung Pritzwalk gesperrt werden. Es muss durch das Vorlegen von Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass eine Weitergabe der Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen des Bürgers oder einer anderen Person, zum Beispiel seine Angehörigen, herbeigeführt wird.
Jeder Antrag ist durch entsprechende Belege (Bestätigungen durch Polizei- und/oder Justizbehörden, Dienstvorgesetzte oder ähnliches) zu belegen. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen. Der Antrag wird für zwei Jahre befristet.
Erforderliche Unterlagen für eine Auskunftssperre
- glaubhafte Begründung mit entsprechenden Nachweisen
Gebühr
- gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Übermittlungssperre (ÜSP)
Der Weitergabe von Meldedaten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen) an Presse oder Rundfunk, Alters- und Ehejubiläen und zur Herausgabe an Adressbuchverlage oder ähnlichen Nachschlagewerken kann widersprochen werden. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. Ein einfacher Antrag genügt, der im Fachgebiet Bürgerservice ausliegt. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.
Erforderliche Unterlagen für eine Übermittlungssperre
Gebühr
- gebührenfrei