Kasse und Abgaben
Kontakt
Amt für Finanzen
Kämmerin und Amtsleiterin
Frau Kadasch
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 16
Wartezeiten vermeiden
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren. So können Bürgerinnen und Bürger die Erledigung ihre Angelegenheiten relativ genau planen.
Grundsteuerreform
Grundstücks- und Hausbesitzer haben bis 31. Oktober 2022 Zeit, für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen.
Hilfreiche Links sind die
- Webseite der Finanzämter des Landes Brandenburg mit allerlei Tipps und Erklär-Videos
- Schritt-für-Schritt-Anleitung (Klickanleitung) zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung mit Elster an einem Beispiel
WICHTIG: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Finanzen der Stadtverwaltung Pritzwalk können zur Grundsteuerwerterklärung keine Auskunft geben.
Corona
Beim Besuch der Verwaltungsstandorte sind die jeweils geltenden Regelungen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontakterfassung im Umgang mit der Corona-Pandemie zu beachten. Aktuelle Informationen dazu gibt es auf der Seite Coronavirus unter "Bürger und Verwaltung".
Kurz und knapp
Die Einnahmen einer Kommune aus Steuern, Gebühren und Beiträgen bezeichnet man im Allgemeinen als Abgaben.
Steuern dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs für verschiedene Zwecke. Die wichtigsten Steuereinnahmen einer Gemeinde sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Beide werden auch als Realsteuer bezeichnet. Daneben können Gemeinden auch örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern wie die Zweitwohnungs- oder die Hundesteuer erheben.
Gebühren werden für besondere Leistungen oder bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen gezahlt. Verwaltungsgebühren fallen zum Beispiel für einen neuen Pass oder Personalausweis, eine Beurkundung oder eine Genehmigung an.
Beiträge werden für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen gezahlt. Das können zum Beispiel die anteiligen Kosten für die Erschließung eines neuen Baugebietes sein.