Änderung zum Geschlechtseintrag kann beantragt werden
Pritzwalk. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrages können jedoch bereits ab dem heutigen 1. August 2024 auch im Standesamt der Stadt Pritzwalk gestellt werden.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
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