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Neue Hundehalterverordnung trat in Brandenburg in Kraft

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Pritzwalk. Seit 1. Juli gilt im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung. Sie beinhaltet einige Änderungen, die etwa die Unterteilung in nichtgefährliche und gefährliche Hunde oder die Registrierung der Tiere betreffen. Darüber informierte das Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk, bei dem die Hunde im Stadtgebiet registriert werden müssen. 

 

Hier eine Kurzfassung:

 

  • Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.

  • Es wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.

  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung, also ab 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

 

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