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Landkreis erlässt 4. Corona-Allgemeinverfügung

30. 06. 2022

Perleberg. Der Landkreis Prignitz hat die 4. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Sie ist im Amtsblatt Nr. 42 veröffentlicht und auf der Website des Landkreises einsehbar, informierte die Pressestelle des Landkreises Prignitz in einer Pressemitteilung. Darin sind demnach Absonderung und weitere Schutzmaßnahmen, Maßnahmen während der Absonderung sowie weitergehende Regelungen und Tätigkeiten während der Absonderung beziehungsweise zur Wiederaufnahme der Tätigkeit fixiert.

 

Unverzüglich absondern

Demnach sind positiv getestete Personen verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Die Isolation gilt auf Grund dieser Allgemeinverfügung als angeordnet.
Im Falle der Selbsttestung ist ein zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test durchzuführen.


Der Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses ist aufzubewahren, um bei Bedarf ein Genesenenzertifikat erstellen zu lassen bzw. diesen für etwaige Anträge auf Entschädigungen für Verdienstausfälle einzureichen. Der PCR-Testnachweis dient als Nachweis der Absonderung gegenüber Dritten.

 

Negativer Test muss vorliegen

Weiterhin ist geregelt, das für die Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe Personen, die aufgrund eines positiven Testergebnisses abgesondert wurden, 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen Testnachweis vorlegen müssen.

 

Dem Testnachweis muss ein frühestens am 5. Tag durchgeführter Test bei einem Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung oder ein Fremdtest im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts zugrunde liegen. Dem negativen Testnachweis ist ein PCR-Testergebnis mit einem CT-Wert über 30 gleichgestellt. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein Testnachweis notwendig, allerdings müssen 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.

 

Die Allgemeinverfügung tritt am 01.07.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.08.2022 außer Kraft.
Nach wie vor hält der Landkreis eine Corona-Hotline unter 03876 713-313 vor. Sie ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. lk

 

Bild zur Meldung: Ein negativer Test nach frühestens fünf Tagen beendet die häusliche Isolation. Foto: Beate Vogel