Baum mit Ostereiern vor dem Pritzwalker Rathaus | zur StartseiteTulpen an der Rostocker Straße | zur StartseiteBlühende Zierkirschen in der Meyenburger Straße | zur StartseiteStadtbibliothek im Abendlicht | zur Startseite

Was beim Entzünden von Gartenfeuern zu beachten ist

02. 12. 2021

Pritzwalk. Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk darauf hin, dass beim Verbrennen von Gartenabfällen im Freien einige Dinge zu beachten sind. Grundsätzlich gehören Gartenabfälle wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt oder Laub nicht ins Feuer, sondern sollten kompostiert werden. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushalt und Garten ist prinzipiell verboten.

 

Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Span- und Faserplatten und ähnliches dürfen weder verbrannt noch kompostiert werden.

 

Wer ein kleines Gartenfeuer entzünden möchte, sollte dabei in Höhe und Durchmesser die Obergrenze von einem Meter nicht überschreiten. Verbrannt werden darf trockenes und naturbelassenes Holz, zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts. Frisch  geschlagenes Holz trocknet sehr langsam und qualmt stark. Bei starkem Wind oder anhaltender Trockenheit dürfen keine Holzfeuer entzündet werden.

 

Ausführliche Hinweise sowie die rechtlichen Grundlagen zum Entzünden von Gartenfeuern finden sich auf der Webseite der Stadt Pritzwalk unter www.pritzwalk.de/Bürgerservice/Ordnungswesen/Verbrennen im Freien. Gern helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt, Telefon-Nummer 03395/4 01 01 90, weiter. bat

 

Bild zur Meldung: Ein kleines Gartenfeuer verbreitet heimelige Stimmung. Verbrannt werden darf aber längst nicht alles. Foto: Beate Vogel