Für Katzenhalter sind neue Regeln in Kraft getreten

07. 07. 2022

Pritzwalk/Ortsteile. Mit Inkrafttreten der im Mai beschlossenen, neuen Stadtsatzung zum 1. Juli gibt es unter anderem für Katzenhalter im Stadtgebiet von Pritzwalk und in den Ortsteilen einige neue Regelungen. Auf der Webseite der Stadt Pritzwalk sind diese Regelungen unter dem Suchbegriff „Katzen im Stadtgebiet“ oder über Bürgerservice/Ordnungswesen/Katzen im Stadtgebiet ausführlich erläutert. Auch die Stadtsatzung lässt sich auf der Seite abrufen.

 

So ist zum Beispiel das Füttern von Streunern jetzt untersagt. Futterstellen für verwilderte Katzen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Damit sich frei laufende Katzen nicht unkontrolliert vermehren, sind diese von einem Tierarzt zu kastrieren und am rechten Ohr zu kennzeichnen.

 

Ähnlich wie bei Hunden müssen Halter von Katzen ihre Lieblinge, wenn sie sie im Freien laufen lassen, mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Auch diese Tiere müssen kastriert werden. Wenn die Kätzchen jünger als fünf Monate alt sind, gilt diese Regelung noch nicht. Auf der Webseite findet sich ein Formular zur Anmeldung der Katzen. bat

 

INFO Alle Fragen rund um das Thema Katzenhaltung beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im  Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk im Bahnhof, Telefon 03395/4 01 01 90.

 

Bild zur Meldung: Ganz junge Katzen müssen noch nicht gechipt und kastriert werden. Quelle: Pixabay