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Weiter Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

22. 03. 2022

Pritzwalk.  Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten neuen Infektionsschutzgesetz treten die ersten Lockerungen in Kraft. Die brandenburgische Landesregierung hat am 17. März eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die bis einschließlich 2. April gilt. Demnach ist das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken in Einrichtungen mit Publikumsverkehr nach wie vor Pflicht. Wer also Angelegenheiten im Rathaus oder an den Standorten im Bahnhof, in der Gartenstraße, im Citybüro oder in der Stadtbiliothek erledigen möchte, wird gebeten, eine entsprechende Maske zu tragen. bat

 

Bild zur Meldung: Bis zum 2. April müssen gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung in Einrichtungen mit Publikumsverkehr Masken getragen werden. Foto: Beate Vogel