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Für die Pritzwalker Stadtverwaltung gilt die 3-G-Regel

06. 12. 2021

Pritzwalk. Ab Dienstag, 7. Dezember, darf die Stadtverwaltung Pritzwalk mit ihren Einrichtungen an den Standorten Rathaus, Bahnhof und Gartenstraße nur noch von Bürgerinnen und Bürgern betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Es gilt die 3-G-Regel. Nach wie vor wird darum gebeten, dass Termine vereinbart werden sollten, um Anliegen zu bearbeiten. Vieles lässt sich heute auch per Telefon oder E-Mail abwickeln.

 

Über die zentrale Telefonnummer 03395/76 08 11 10 werden die Bürgerinnen und Bürger zu den zuständigen Bereichen verbunden. Über den Wegweiser von A bis Z oder die Suchfunktion auf der Webseite www.pritzwalk.de können sie sich auch schon einmal orientieren, wo sie für ihr spezielles Anliegen Hilfe finden. bat

 

Bild zur Meldung: Wer das Rathaus oder andere Einrichtungen der Stadtverwaltung besuchen möchte, muss sich an die 3-G-Regel halten. Foto: Katja Zeiger