Tulpen an der Rostocker Straße | zur StartseiteBlühende Zierkirschen in der Meyenburger Straße | zur StartseiteVorplatz vor dem Kulturhaus Pritzwalk. | zur StartseiteStadtbibliothek im Abendlicht | zur StartseiteNarzissen an der Stadtmauer | zur Startseite

Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

30. 08. 2021

Pritzwalk/Perleberg. Sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das regelt die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG). Die Führerscheine entsprechen damit einem EU-weiten, einheitlichen Muster und sind durch ihre Befristung auf 15 Jahre Gültigkeit fälschungssicherer, informierte der Landkreis Prignitz, bei dem die Führerscheine in erster Linie getauscht werden können. 

 

Auch die Stadt Pritzwalk bietet als Service im Auftrag des Landkreises den Umtausch der alten Fahrerlaubnisse an - allerdings unter bestimmten Bedingungen. Interessenten sollten sich daher vor dem beabsichtigten Umtausch unbedingt mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt im Rathaus, Telefon 03395/76 08 11 10, zu den Details informieren. Hinweise zum Umtausch alter Führerscheine finden sich auch auf der Homepage der Stadt Pritzwalk unter Einwohnermeldeamt/Führerschein tauschen.

 

Fristen sind gestaffelt

Aufgrund der Menge an Führerscheinen, die vom Pflichtumtausch betroffen sind, staffelt sich der gesamte Umtausch in bestimmte Fristen. Bei Papierführerscheinen orientiert sich diese Frist am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers; bei alten Kartenführerscheinen richtet sich das Datum des Umtauschs nach dem  Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Seit 2013 wurden im Landkreis Prignitz insgesamt 2215 Führerscheine umgetauscht, davon in diesem Jahr bereits 756 Führerscheine. „Die Nachfragen steigen und die Zahl der Anträge nimmt zu.“, so Anja Autzen, Leiterin des Sachbereiches Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle. Zur Vermeidung von langen Bearbeitungs- und Wartezeiten empfiehlt sie, die gestaffelten Zeiten für den Umtausch zu berücksichtigen und erst dann den Umtausch vorzunehmen, wenn das jeweilige Geburtsjahr dran ist.

 

Jahrgänge 1953 bis 1958

Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 gefragt, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben, usw.

 

Hier die weiteren Fristen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt (Papierführerscheine) wurden:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 bis später

19. Januar 2025

   

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (altes Checkkartenformat):

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2026

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

Das Antragsformular zum Umtausch des Führerscheins gibt es auf der Homepage des Landkreises Prignitz unter Bürgerservice/Dienstleistungen A-Z/Fahrerlaubnis – Umstellung von Führerscheinen.

 

Den Antrag kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde einreichen. Alternativ kann man den Antrag per Post an den Landkreis versenden.

 

Benötigt werden der Personalausweis, der alte Führerschein und ein biometrisches Passbild nach Passverordnung. Bei der Zusendung des Antrages genügt eine Kopie der Dokumente.

 

Für den Umtausch von Papierführerscheinen, die nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt wurden, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich einen Auszug aus der Führerscheinkartei. Diesen kann man bei der Behörde anfordern, die den Papierführerschein ursprünglich ausgestellt hat.

 

Führerscheine, die nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden, verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.

 

Die Gebühr für den Umtausch direkt beim Landkreis Prignitz beträgt 25,30 Euro. Wenn man sich den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lassen möchte, werden zusätzlich 5,09 Euro für den Direktversand erhoben. Die Möglichkeit des Direktversandes kann man im Antragsformular auswählen.

 

Für einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde steht das Online-Terminportal auf der o.g. Website unter „Terminbuchung“ zur Verfügung.  Landkreis Prignitz/bat

 

Bild zur Meldung: Führerscheine, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Quelle: RBB