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Neue Hundesteuersatzung tritt in Kraft

19. 04. 2021

Pritzwalk. Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Pritzwalk und den Ortsteilen eine neue Hundesteuersatzung. Nach der Veröffentlichung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Steuersatzung haben sich mehrere Hundehalterinnen und -halter mit Fragen an die zuständigen Mitarbeiterinnen in der Stadtverwaltung Pritzwalk gewandt. Verschiedene Punkte tauchten dabei immer wieder auf. Die häufigsten Fragen sollen hier noch einmal erläutert werden.

 

Steuersatz lässt sich ermäßigen

Die Kosten für jeden Hund im Gebiet der Stadt, den ein Halter anmeldet, betragen künftig 90 Euro im Jahr. Hat ein Halter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und den Hund mit einem Mikrochip versehen lassen – für beides muss ein entsprechender Nachweis vorliegen – dann kann er den jährlichen Steuersatz auf 60 Euro ermäßigen lassen. Hundehalter können die Nachweise schon im Laufe dieses Jahres einreichen. Auch für bereits gemeldete Tiere muss ein solcher Nachweis eingereicht werden, sonst gilt der volle Steuersatz.

 

Der Stichtag für die Anmeldung eines Hundes ist der 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Das Tier muss innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Für die Abmeldung ist der letzte des Monats, in dem das Tier den Haushalt verlassen hat, der Stichtag. Die Abmeldung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.

 

Hunde aus dem Tierheim ein Jahr steuerfrei

Bestimmte schwerbehinderte Hundehalter können mit entsprechenden Nachweisen ihr Tier von der Hundesteuer befreien lassen. Das gilt zum Beispiel für Blindenhunde. Von der Hundesteuer befreit werden auf Antrag außerdem folgende Hunde: Therapiehunde, Rettungshunde und Herdenschutzhunde. Welche Nachweise dafür nötig sind, steht detailliert in der Hundesteuersatzung. Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, der ist für das erste Jahr steuerbefreit. Dazu wird nur die Bestätigung der Herkunft des Hundes aus dem Tierheim benötigt.

 

Satzung auf der Webseite einsehbar

Wer Fragen rund um die neue Hundesteuersatzung, zu Nachweisen, Fristen oder Ermäßigungen hat, der kann sich an die für die Hundesteuer zuständigen Mitarbeiterinnen Frau Harmuth, Telefon 03395/76 08 49, E-Mail , oder Frau Porep, Telefon 03395/76 08 50, E-Mail , wenden. Sie beantworten alle Fragen zu dem Thema, das auch auf der Webseite der Stadt Pritzwalk unter dem Punkt Hundesteuer erklärt wird..

 

Die komplette ab 1. Januar 2022 geltende Hundesteuersatzung ist schon jetzt auf der Webseite der Stadt Pritzwalk unter www.pritzwalk.de/Rechtliches/Satzungen/Hundesteuersatzung (gültig ab 01.01.2022) einsehbar.

 

Bild zur Meldung: Die Haltung von Hunden wird ab dem 1. Januar 2022 höher besteuert. Es gibt aber Möglichkeiten, den Steuersatz ermäßigen zu lassen. Foto: Pixabay