Grabschmuck auf Rasengrabstätten wird untersagt

15. 04. 2021

Pritzwalk. Grabschmuck, Gebinde oder kleine Erinnerungsstücke sind auf Rasengrabstätten auf dem städtischen Friedhof nicht gestattet. So steht es in der Friedhofssatzung der Stadt Pritzwalk. Weil aber immer häufiger verschiedene Dinge auf den besagten Flächen abgelegt werden, soll jegliche Ablage von Grabschmuck ab dem 1. Mai 2021 ganzjährig untersagt werden. Denn vor allem in der Mähsaison bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

 

Bisher geduldet

Die Friedhofsverwaltung hat in den vergangenen Jahren die Platzierung von Grabschmuck auf den Rasengrabstellen zwischen dem Totensonntag und dem Beginn der Mähsaison geduldet. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde in der Zeitung, im Internet und in Aushängen im Schaukasten auf dem Friedhof immer wieder um die Einhaltung dieser Vorschrift gebeten.

 

Nun haben Kränze, Figuren oder Erinnerungsstücke auf der Fläche so zugenommen, dass die Friedhofsverwaltung sich zu dem rigorosen Schritt des Verbotes gezwungen sieht. Die Stadtverwaltung bittet in dem Zusammenhang um Verständnis bei denjenigen, die sich an die Regeln halten. Durch die Verstöße geht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zeit verloren, die sie für die Pflege der übrigen Grabanlagen eingeplant haben.

 

Nur einzelne Blumen

Auf der Rasengrabstätte dürfen nur einzelne Blumen ohne Röhrchen und ohne Plastik abgelegt werden. Wer etwas anderes im Gedenken an seine Angehörigen hinterlassen möchte, kann dies auf dafür vorgesehenen Flächen tun. Bei weiteren Verstößen muss den Nutzungsberechtigten der Mehraufwand in Rechnung gestellt werden. Vielleicht können diese auch auf Freunde und Verwandte einwirken, sich an die Vorgaben zu halten. Beate Vogel

 

Bild zur Meldung: Grabschmuck wie dieser darf auf der Rasengrabstätte nicht abgelegt werden. Foto: Pixabay