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Öffentliche Osterfeuer sind leider nicht erlaubt

25. 03. 2021

Pritzwalk. Bevor die Osterfeiertage beginnen, weist das Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk darauf hin, dass öffentliche Osterfeuer, aber auch private, genehmigungspflichtige Osterfeuer leider nicht gestattet werden können. Der Grund: Die Feuerstellen laden dazu ein, sich in größeren Gruppen mit anderen Menschen zu treffen. Gerade das soll aber zur Sicherheit aller mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie-Zahlen und die geltende Eindämmungsverordnung vermieden werden.

 

Kleine Feuer sind erlaubt

Grundsätzlich ist es aber erlaubt, kleine Lagerfeuer bis zu einem Quadratmeter Durchmesser im Kreise der Familie zu genießen. Diese könnten zum Beispiel in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb abgebrannt werden.

 

Dabei müssen zehn Goldene Regeln beachtet werden:

 

  1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens sollte einen Meter nicht überschreiten.
  2. Es empfiehlt sich, nur trockenes und naturbelassenes Holz, zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts zu verwenden.
  3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind darf kein Holzfeuer entzündet werden.
  4. Abfälle aus dem Garten oder behandeltes Holz gehören niemals ins Holzfeuer.
  5. Holzfeuer sollten mit Holzspänen oder Kohlen- beziehungsweise Grillanzünder entfacht werden.
  6. Immer Löschmittel bereithalten (zum Beipiel Wasser, Sand oder Feuerlöscher).
  7. Das Feuer niemals mit „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung oder Spiritus entfachen! Es besteht Explosionsgefahr!
  8. Die Feuerstelle sollte stets in ausreichendem Abstand zu Gebäuden –und brandgefährdeten Materialien angelegt werden. 
  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug muss das Feuer unverzüglich gelöscht werden.
  10. Das Feuer muss immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden.

 

Nähere Informationen dazu gibt es im Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk, Telefon 03395/4 01 01 90, oder unter www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung -> Bürgerservice -> Verbrennen im Freien. Beate Vogel

 

Bild zur Meldung: Private Feuer im Freien sind unter bestimmten Voraussetzungen ge-stattet. Öffentliche Osterfeuer dagegen sind im ganzen Land Brandenburg verboten. Foto: Beate Vogel