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Jetzt die Anträge für Sonntagsöffnung 2021 stellen

22. 09. 2020

Pritzwalk. Über die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr 2021 wollen die Pritzwalker Stadtverordneten in ihrer Dezembersitzung beschließen. Das Gewerbeamt bittet deshalb Händler und Gewerbetreibende, jetzt die entsprechenden Anträge dazu zu stellen.

 

Verkaufsstellen dürfen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse wie Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen öffnen. Außerdem dürfen sie aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste sowie Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag im Kalenderjahr von 13 bis 20 Uhr öffnen.

 

Ausgenommen davon sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht für die zusätzlichen Öffnungszeiten freigegeben werden.

 

Alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Pritzwalk werden daher gebeten, ihre Anträge auf Sonntagsöffnung bis zum 31. Oktober bei der Stadtverwaltung Pritzwalk zu stellen. Die Anträge können per Fax, 03395/40 10 19 39, per E-Mail an oder per Post an die Stadt Pritzwalk, Fachgebiet Gewerbe, Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk, eingereicht werden. Beate Vogel

 

Bild zur Meldung: Geschäfte in der Pritzwalker Innenstadt können jetzt Anträge für die Sonntagsöffnung 2021 stellen. Foto: Beate Vogel