Baum mit Ostereiern vor dem Pritzwalker Rathaus | zur StartseiteTulpen an der Rostocker Straße | zur StartseiteBlühende Zierkirschen in der Meyenburger Straße | zur StartseiteStadtbibliothek im Abendlicht | zur Startseite

Schulanfänger müssen im Februar angemeldet werden - Formulare auch auf der Homepage

09. 01. 2020

Pritzwalk. Die künftigen ABC-Schützen, die im August 2020 eingeschult werden, müssen jetzt angemeldet werden. Dazu gibt die Stadtverwaltung Pritzwalk als Schulträger der zwei Grundschulen Herbert-Quandt-Schule und Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule folgende Hinweise.

 

Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, sind von den Eltern für das Schuljahr 2020/2021 zur Einschulung anzumelden. Das betrifft die Geburtstage vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014. Kinder, die für das Schuljahr 2019/2020 zurückgestellt wurden, müssen sich erneut anmelden.

 

Untersuchung beim Gesundheitsamt

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn ihre Schulreife durch Frau Neu bescheinigt und von der die Schulleitung festgestellt wurde.

Die Schuluntersuchungen werden in den Kindertagesstätten oder im Gesundheitsamt in der Havelberger Straße 30 in Pritzwalk nach Terminvereinbarung von Frau Neu durchgeführt, Telefon 03395/30 06 24.

 

Die Anmeldung hat gemäß der Schulbezirkssatzung an der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Die Zuständigkeit der Schule ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk über www.pritzwalk.de/Verwaltung/Satzungen/Schulbezirkssatzung einsehbar. 

 
Formulare auch auf der Homepage

Antragsformulare sind an den Grundschulen sowie in der Stadtverwaltung Pritzwalk (Gartenstraße 12, Haus 2, Zimmer 104) erhältlich. Außerdem können sie auf der Internetseite über www.pritzwalk.de/Verwaltung/Formulare/Schulen/Schulbesuch heruntergladen werden.

 

Die Anmeldung erfolgt bei der Schulleitung der jeweiligen Schule am 17. Februar von 8 bis 14 Uhr und am 18. Februar von 8 bis 17 Uhr.

Das einzuschulende Kind muss bei der Anmeldung persönlich vorgestellt werden. Mitzubringen sind außerdem: das ärztliche Gutachten, die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

 

Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, ist dies durch folgende Befreiungsnachweise glaubhaft zu machen: im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden. bat